Bei dem Sportküstenschifferschein handelt es sich um einen amtlichen Führerschein zum Führen eines Sportbootes mit
Motor und unter Segel in Küstengewässern (innerhalb der 12 Seemeilen Grenze von der Küste). Er ist vorgeschrieben für die gewerbliche Nutzung der Yacht, für die private Nutzung ist er freiwillig. Charterunternehmen, die Segelyachten vermieten, setzen ihn jedoch als Grundlage für das Ausleihen einer Yacht voraus.
Der SKS baut auf dem Sportbootführerschein See auf, der auf Seewasserstrassen in Deutschland ab einer Motorleistung von 15 PS gesetzlich vorgeschrieben ist. Anwärter des SKS müssen das 16 Lebensjahr vollendet haben und zum Stichtag der Prüfung den Nachweis von 300 Seemeilen praktischer Erfahrung auf einer Yacht mit der jeweiligen Antriebsart erbringen können.
Eine Längenbegrenzung des Schiffes gibt es auch beim SKS nicht, wobei eine Personenbeförderungsgrenze von 12 Personen nicht überschritten werden darf.