Bei dem Sportseeschifferschein handelt es sich um einen
amtlichen Führerschein zum Führen einer Yacht mit Motor und unter Segel in
küstennahen Gewässern (innerhalb der 30 Seemeilen Grenze von der Küste, gesamte
Ost- und Nordsee, Englischer Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See,
Mittelmeer und Schwarzes Meer). Er ist vorgeschrieben für die gewerbliche
Nutzung der Yacht, für die private Nutzung ist er freiwillig.
Der SSS baut auf dem SKS auf und erweitert Kenntnisse
und Fähigkeiten nochmals erheblich. Anwärter des SKS müssen das 16 Lebensjahr
vollendet haben und zum Stichtag der Prüfung den Nachweis von 1.000 Seemeilen
praktischer Erfahrung auf einer Yacht mit der jeweiligen Antriebsart erbringen
können.
Eine Längenbegrenzung des Schiffes gibt es auch beim SSS nicht, wobei eine
Personenbeförderungsgrenze von 10 Personen nicht überschritten werden darf.
Eine Ausnahme bildet hierbei ein Traditionsschiff. Bei solchen befähigt der SSS
zum Führen von Schiffen mit bis zu 15 Meter Rumpflänge und mehr als 25 Personen.